Garantie

Brikbikes garantiert, dass seine Fahrräder frei von Konstruktions- und/oder Materialfehlern sind, soweit sich dies aus diesen Garantiebestimmungen ergibt.

Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrrad bei einem offiziellen Brik-Händler oder direkt bei Brikbikes gekauft wurde. Die Garantie ist nur übertragbar, wenn die Original-Kaufrechnung vorgelegt werden kann.

Gewährleistungsfrist

Rahmen und Kardanwelle: 2 Jahre auf Konstruktions- und/oder Materialfehler;
Für die Lackierung des Rahmens und der Gabel gilt eine 2-Jahres-Garantie gegen Korrosion von innen;
Für Vordergabeln und alle anderen Teile, mit Ausnahme der ausgeschlossenen Teile, gilt die gleiche Garantie für einen Zeitraum von 2 Jahren. Auf alle Teile, die verschleißen können, wie z.B. Reifen, Lager, Kabel und Bremsbeläge, gewähren wir keine Verschleißgarantie, es sei denn, es liegen Herstellungs-, Konstruktions- und/oder Materialfehler vor;
Nach der Standard-Garantiezeit wendet Brik eine Nachsichtsregelung an, die auf der Wertminderung basiert.

Ausschlüsse von der Garantie

Die Garantie erlischt in den folgenden Fällen:

  • Vermietung der Fahrräder an Dritte
  • Bei unsachgemäßer Verwendung wie z. B. Stuntfahren
  • Nicht fachgerecht durchgeführte Reparaturen
  • Falsche Einstellung/Spannung von Schaltung, Lenker, Vorbau, Sattelstütze und Sattel
  • Nicht rechtzeitiger Austausch von Teilen wie Brems-/Schaltzügen, Bremsbelägen, Reifen
  • Witterungseinflüsse wie normale Verwitterung von Lacken oder Chromrost

Teile-Garantie

Während der Garantiezeit werden alle Teile, die von Brik als Material- und/oder Konstruktionsfehler eingestuft werden, nach Ermessen von Brik repariert oder erstattet.

Die Kosten für den Transport des Fahrrads und/oder der Teile zu und von Brik gehen zu Lasten des Eigentümers, es sei denn, das betreffende Teil fällt unter die Garantie.

Wenn ein bestimmtes Teil für die Garantie in Frage kommt und das Original nicht mehr erhältlich ist, bietet Brik eine mindestens gleichwertige Alternative an.

Einen Antrag einreichen

Nach der Entdeckung eines Mangels ist der Eigentümer verpflichtet, die Nutzung des betreffenden Fahrrads unverzüglich einzustellen und darüber hinaus alles zu tun, um (weitere) Schäden zu vermeiden.

Reklamationen im Rahmen dieser Garantie müssen über den Brikbikes-Händler, bei dem das Fahrrad gekauft wurde, zur Überprüfung eingereicht werden, wobei das Fahrrad oder das betreffende Teil angeboten werden muss. Gleichzeitig muss die Original-Kaufrechnung vorgelegt werden. Das gleiche Verfahren gilt für Fahrräder, die direkt bei Brikbikes gekauft wurden, und der Antrag muss bei Brikbikes eingereicht werden.

Haftung

Wenn ein Garantieanspruch von Brik Bicycles anerkannt wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass Brik Bicycles auch die Haftung für einen erlittenen Schaden übernimmt. Die Haftung von Brik Bicycles ist zu jeder Zeit auf die in diesen Garantiebedingungen beschriebene Haftung beschränkt. Jede Haftung von Brik Bicycles für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bestimmungen dieser Vorschrift gelten nicht, wenn und soweit sich dies aus einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift ergibt.